Finanz Lexikon

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Bankrott


Bankrott - ist ein Begriff, das aus dem italienischen Wort „banco rotta“ stammt und so viel wie zerbrochene“ Bank oder leere Bank bedeutet. Deswegen ist das zu einer umgangssprachlichen Bezeichnung für die Zahlungsunfähigkeit des Wirtschaftssubjektes in Verwendung. Wenn man bei der Überschuldung, bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit Handlungen vornimmt, die einem bei der Minderung des Geschäftsvermögens helfen, ist das eine Straftat. Die Verfahrensweise in dem Fall ist in dem Strafgesetzbuch beschrieben und somit gesetzlich verankert.

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