Finanz Lexikon

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Abandonrecht

Das Abandonrecht - bedeutet das Recht des Gesellschafters oder der GmbH, sich von der Nachschusspflicht befreien zu können. Das kann aber nur erfolgen, wenn die Geschäftsanteile der GmbH verfügbar sind. Der Gesellschafter muss dann in einem Monat, nachdem er die Nachschusszahlung erhalten hat, den Geschäftsanteil zur Verfügung stellen. Wenn keine Nachschusszahlung geleistet und der Geschäftsanteil ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt wird, kann die GmbH mit einem selbst verfassten Einschreiben erklären, dass man die Geschäftsanteile als verfügbar betrachten soll.

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