Finanz Lexikon

Zurück zum Lexikon

Negativzins


Negativzins - bedeutet eine zinsmäßige Belastung von Guthaben bzw. Guthabenkoten - das bedeutet, dass der Gläubiger auf sein Kapital Zinsen zahlen muss. Die Verzinsung wird zum Beispiel in der Schweiz im Zusammenhang mit der (Negativ)Kommission verwendet. Da kann man auf Einlagen der ausländischen Bürger einen solchen Negativzins anrechnen, mit dem Ziel, die Devisenspekulationen und unerwünschte Geldzuflüsse zu vermeiden - so kann man die Abwehrstellung gegenüber diesen Einlagen einnehmen. Der Anleger soll außerdem angeregt werden, das Geld von den Banken wegzunehmen oder es sogar ins Ausland zu überweisen.

Zurück zum Lexikon